Unterweisung von Personal
§12 Arbeitsschutzgesetz und BGR500 "Regelmäßige Unterweisungen"
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
vor Aufnahme der Tätigkeit
bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
nach Unfällen
bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externer Dienstleister die Durchführung von Unterweisungen an. Auch inspizieren wir auf Wunsch Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.