Unterweisung von Personal

§12 Arbeitsschutzgesetz und BGR500 "Regelmäßige Unterweisungen"

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen

  • nach Unfällen

  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Da diese regelmäßigen Unterweisungen nur von qualifizierten Personen mit Sachverstand durchgeführt werden dürfen, bieten wir als externer Dienstleister die Durchführung von Unterweisungen an. Auch inspizieren wir auf Wunsch Ihre Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen auf mögliche Gefahren und führen Verbesserungsvorschläge in einer Gefährdungsbeurteilung auf.

Der Ablauf

Unterweisungen für 2-10 Mitarbeiter können direkt bei Ihnen im Betrieb durchgeführt werden. Die Unterweisung dauert ca. 4 Stunden und beinhaltet neben der rein theoretischen auch eine praktische Unterweisung. Diese praktische Unterweisung wird direkt vor Ort an Ihren Maschinen durchgeführt, da so theoretisch erlernte Inhalte direkt bei der tägliche Arbeit der Angestellten umgesetzt werden können.

Jede unterwiesene Versicherte Person erhält eine Arbeitsmappe mit zusammengestellten Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften der Gesetzgeber als Nachschlagewerk.

Die BGR500 Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen" ist eine Zusammenstellung ausgewählter Betriebsbestimmungen, die für genannte Geräte verbindlich gelten.

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