Betreiberberatung über Pflichten

Pflichten beim Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen

Bei den meisten Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen handelt es sich um Kompressionskälteanlangen, deren Kältemittel aus einem halogenierten Treibhausgas besteht. Zur Eingrenzung bzw. Eindämmung der direkten Emission von Kältemitteln in die Atmosphäre schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Überwachung, Protokollierung und Aufzeichnung, sowie eine genaue Kennzeichnung der Kompressionskälteanlage vor.

Folgende Verordnungen finden ggf. auch für Ihre Anlage Anwendung

  • Dichtheitsprüfung nach Verordnung EG 517/2014

  • Einhaltung der Verordnung EG 1005/2009

  • Kennzeichnungspflicht gemäß EG-VO 1494/2007

  • Kennzeichnungspflicht gemäß ChemKlimaschutzV

Weitere Betreiberpflichten können wir gerne für Sie ermitteln und eine ausführliche Beratung über eine mögliche Umsetzung durch führen.

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