Betreiberberatung über Pflichten
Pflichten beim Betrieb von Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen
Bei den meisten Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen handelt es sich um Kompressionskälteanlangen, deren Kältemittel aus einem halogenierten Treibhausgas besteht. Zur Eingrenzung bzw. Eindämmung der direkten Emission von Kältemitteln in die Atmosphäre schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Überwachung, Protokollierung und Aufzeichnung, sowie eine genaue Kennzeichnung der Kompressionskälteanlage vor.